Ich habe mich häufig mit fremden Rechtsordnungen auseinanderzusetzen und in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwaltsbüros die Schnittstelle zum österreichischen Recht zu koordinieren. Im Besonderen bin ich mit den Grundzügen des anglo-amerikanischen common law-Systems vertraut, an dessen Standards sich heute die Praxis der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen und Verträge vorwiegend orientiert.

Im Laufe der Zeit konnte ich ein weitreichendes Netzwerk zu ausländischen Anwaltskollegen in den wichtigsten Jurisdiktionen aufbauen, auf das ich bei Bedarf verlässlich und rasch zugreifen kann.