RA Dr. Alexander Hofmann, LL.M.
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1980 – 1984: Jusstudium an der Universität Wien
- 1986 – 1989: Notariatskandidat in der Kanzlei Dr. Theodor Hofmann in Wien
- November 1988/März 1989: Ablegung der Notariats- und Rechtsanwaltsprüfung (jeweils mit ausgezeichnetem Erfolg)
- 1989 – 1995: Rechtsanwaltsanwärter und Anwalt in großen Wiener Wirtschaftskanzleien (Weiss-Tessbach, Schönherr, Eiselsberg)
- 1993 – 1994: Postgraduatestudium an der New York University (Corporation Law)
- Seit 1996: selbstständiger Rechtsanwalt (in Kooperation mit RA Dr. Wolfgang Ulm)
Funktionen
- April 2003 – April 2005: stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Pankl Racing Systems AG
- Mai 2008 – Mai 2014: Vizepräsident der Anwaltsvereinigung "Anwaltsclub"
- Seit April 2010: Anwaltsrichter für Disziplinarangelegenheiten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter beim Obersten Gerichtshof
- April 2012 – Februar 2014: Mitglied des Präsidiums des Liberalen Forum
- Dezember 2014 - Juli 2019: Mitglied des Vorstands von NEOS Lab - Das Liberale Forum
- Oktober 2016 - Mai 2020: Obmann des Elternvereines der Tourismusschulen Bad Gleichenberg
Mitgliedschaften
- Ordentliches Mitglied der Society of Trust and Estate Practitioners (STEP) (www.step.org)
- Mitglied der New York State Bar Association/Trusts and Estates Law Section (www.nysba.org/trusts)
- Mitglied der Anwaltsvereinigung "Anwaltsclub" (www.anwaltsclub.at)
Internationale Ausrichtung
Mit einem an der New York University absolvierten Postgraduatestudium (Corporation Law) und der 2004 erworbenen Zulassung als Rechtsanwalt in New York wurde die Basis für die internationale Ausrichtung der Kanzlei gelegt.
Das Schwergewicht liegt in der Vertretung und Beratung von in- und ausländischen Klienten in Fällen mit Auslandsbezug (Fachgebiete).
Ich habe mich häufig mit fremden Rechtsordnungen auseinanderzusetzen und in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwaltsbüros die Schnittstelle zum österreichischen Recht zu koordinieren. Im Besonderen bin ich mit den Grundzügen des anglo-amerikanischen common law-Systems vertraut, an dessen Standards sich heute die Praxis der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen und Verträge vorwiegend orientiert.
Im Laufe der Zeit konnte ich ein weitreichendes Netzwerk zu ausländischen Anwaltskollegen in den wichtigsten Jurisdiktionen aufbauen, auf das ich bei Bedarf verlässlich und rasch zugreifen kann.
Honorar
Mandatsvertrag
Ich arbeite auf Basis eines Mandatsvertrages nach den vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (www.rechtsanwaelte.at) empfohlenen Auftragsbedingungen.
Disziplinäre Verantwortung
Ich unterliege der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien (www.rakwien.at).