OLG Linz 15. 2. 2017, 2 R 91/16i: #Privatstiftung #Schenkungspflichtteil
Ein gemeinsames Änderungsrecht, das nach dem Tod des Erststifters vom Zweitstifter alleine ausgeübt werden kann, gleicht einer Schenkung des Stiftungsvermögens an Zweitstifter auf den Todesfall und erhöht den Schenkungspflichtteil.