Privatstiftungsrecht

Privatstiftungsrecht

Die Privatstiftung hat sich in Österreich als Instrument zur Sicherung des stabilen Fortbestandes von Familienunternehmen und Industriebeteiligungen bewährt. Sie kann sowohl der Versorgung der Familie als auch der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke dienen.

Wer stiftet gibt sein Vermögen aus der Hand. Der Stiftungsakt will wohlüberlegt sein. Das Gründen von Privatstiftungen ist Maßarbeit. Ich erforsche die Motive und Absichten, die Sie mit der Gründung einer Stiftung verfolgen, und werde passende Vorschläge für die Stiftungserklärung ausarbeiten. Angestrebte Gestaltungen (Änderungs- und Widerrufsvorbehalt, Einfluss auf die Bestellung und Politik des Stiftungsvorstandes etc) und damit verbundene rechtliche Fallstricke (Zugriffsmöglichkeit für Gläubiger und Pflichtteilsberechtigte, fragliche Durchsetzbarkeit der Regelungen etc) gilt es mit Umsicht abzuwägen und auszuloten.

Aufgrund der besonderen Umstände des Falles kann eine Stiftungs- oder Treuhandkonstruktion nach ausländischem Recht (liechtensteinische Stiftung, common law-trust) Ihren Wünschen eher entsprechen. Ich werde das berücksichtigen und im Rahmen meiner Expertise Günstigkeitsvergleiche anstellen.

Nach dem schrittweisen Abtreten der „ersten Stiftergeneration“ rücken immer öfter Fälle der Missachtung der Rechte von Begünstigten sowie von Interessenkonflikten in das Visier der Justiz. Umgekehrt müssen sich Stiftungsvorstände häufig mit ungerechtfertigten Vorwürfen auseinandersetzen. Auch Differenzen zwischen Organen der Stiftung können auftreten und Beratungsbedarf schaffen. Ich helfe Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung der strittigen Rechtsposition und ihrer Verteidigung.

Wenn Sie als Ehegatte/eingetragener Partner oder Kind des Stifters einer Familienstiftung gegenüberstehen, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung der erb- und familienrechtlichen Ansprüche.

Tags:

Fachgebiet
Loading...